Steuerliche
Forschungszulage nach FZulG

Was sie ist. Wer sie bekommt. Wie sie beantragt wird.

Was ist die steuerliche Forschungszulage?

Die steuerliche Forschungszulage ist eine direkte Steuervergütung des Bundes für Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen. Sie wurde mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 14. Dezember 2019 eingeführt und gilt branchenübergreifend – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Gewinnsituation. Auch Verlustunternehmen erhalten die nicht verrechenbare Zulage als Steuervergütung ausgezahlt. Das Verfahren ist zweistufig: In der ersten Stufe erteilt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens nach § 6 FZulG – ausschließlich auf Basis fachlich-technischer Kriterien. In der zweiten Stufe setzt das zuständige Finanzamt die Zulage durch Bescheid nach § 10 FZulG fest und rechnet sie auf die Steuerschuld an oder zahlt sie aus. Helden-Projects begleitet die erste Stufe – die fachlich-technische Aufbereitung für das BSFZ-Bescheinigungsverfahren. Die steuerrechtliche Antragstellung beim Finanzamt erfolgt durch Sie oder Ihren Steuerberater.

Förderkonditionen im Überblick: 

Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage – für KMU im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG erhöht sich der Satz auf 35 %. Die maximale jährliche Bemessungsgrundlage beträgt seit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 bis zu 10 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr. Förderfähig sind Personalaufwendungen für FuE-Personal einschließlich Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, Auftragsforschungskosten mit 70 % Ansatz sowie Wertminderungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter, die unmittelbar für das FuE-Vorhaben genutzt werden.

Die Zulage kann für laufende Vorhaben sowie rückwirkend für Wirtschaftsjahre ab 2022 beantragt werden, solange der jeweilige Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Eine individuelle Prüfung der offenen Veranlagungszeiträume empfiehlt sich.

Helden-Projects begleitet die fachlich-technische
Aufbereitung Ihres BSFZ-Antrags. 
Unser Honorar entsteht ausschließlich mit Erteilung des positiven BSFZ-Bescheids.

Das Wichtigste in Kürze

zum Thema Steuerliche Forschungszulage

Die steuerliche Forschungszulage ist Gesetz in Deutschland

„Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) wurde eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Die steuerliche Förderung tritt dabei neben die gut ausgebaute Projektförderlandschaft und soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.“ Quelle: Bundesfinanzministerium - Forschungszulage

98,8 % Bewilligungsquote

Unsere aktuelle Bewilligungsquote liegt bei 98,8 %. Bedeutet, von 470 eingereichten SFF-Anträgen, wurden 468 Anträge durch die Bescheinigungsstelle bewilligt.

Durchschnittliche Fördersumme = 85.000 € bis max. 3,5 Mio.€

Pro eingereichtem/bewilligtem SFF-Antrag wird eine durchschnittliche Fördersumme von 85.000 € bis zu einem Höchstbetrag von 1 Mio. € von der Bescheinigungsstelle gefördert.

35 % interner Personalkosten, 17,5 % externer Auftragnehmer

Die Höhe der Zulage hängt von den tatsächlichen Forschungsausgaben des Unternehmens ab. Hier werden 35% der anfallenden Personalkosten, sowie 17,5% Entwicklungsaussgaben des Unternehmens für das FuE-Vorhaben gefördert. Bis zu einem Höchstbetrag von 3,5 Millionen Euro pro Unternehmen pro Jahr.

Rückwirkend beantragbar

Die SFF kann für 3 Kalenderjahre rückwirkend beantragt werden und gilt auch für bereits abgeschlossene Projekte, sowie eine unbegrenzte Projektanzahl.

Schnelle Abwicklung, innerhalb einer Woche möglich

Wir arbeiten stetig daran, unsere Prozesse zu optimieren und so einen reibungslosen sowie vor allem schnellen Ablauf ermöglichen  zu können. Dies kann nur im Falle einer schnellen Zuarbeit unserer Kunden garantiert werden, indem sie uns benötigte Unterlagen zeitnah zukommen lassen. Wir haben bereits innerhalb einer Woche Kunden gewonnen, sie beraten, die Projekte besprochen, Anträge geschrieben und eingereicht.

Finanzielle Entlastung

Die Forschungszulage bietet Unternehmen eine finanzielle Entlastung, indem sie einen Teil der Kosten, die in Forschung und Entwicklung investiert wurden, in Form von Steuererleichterungen zurückerstattet. Dies kann dazu beitragen die finanzielle Belastung, die mit F&E-Projekten verbunden ist, zu verringern.

Förderung von Innovation

Durch die steuerliche Begünstigung von F&E-Investitionen fördert die Forschungszulage die Innovation und technologische Entwicklung in deutschen Unternehmen.

Unterstützung von KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die oft weniger finanzielle Ressourcen haben, profitieren besonders von der Forschungszulage, da sie ihre F&E-Ausgaben reduzieren können.

Einfacher und unbürokratischer Zugang

Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen, die oft einen komplexen Antrags- und Genehmigungsprozess erfordern, ist der Zugang zur steuerlichen Forschungszulage vergleichsweise einfach und unbürokratisch.

Planungssicherheit

Da die Forschungszulage unabhängig vom Unternehmensgewinn gewährt wird, bietet sie eine gewisse Planungssicherheit. Unternehmen können ihre F&E-Ausgaben besser planen, da sie wissen, dass ein Teil dieser Ausgaben durch die Zulage abgedeckt wird.

Keine Beschränkung auf bestimmte Technologien oder Branchen

Die Forschungszulage gilt für alle Branchen und Technologien, sofern die Aktivitäten den Kriterien für Forschung und Entwicklung entsprechen. Dies bietet eine große Flexibilität und ermöglicht es Unternehmen aus verschiedenen Branchen, von der Zulage zu profitieren.

Trifft eine der folgenden Fragen auf Sie zu?
Dann qualifizieren Sie sich für unsere kostenfreie Fördermittelberatung. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob eine der Fragen auf Sie zutrifft – kein Problem! Wir beraten Sie gerne und prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Vorhaben und Projekte!
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um die kostenfreie Online-Fördermittelberatung mit uns zu vereinbaren. Helden-Projects begleitet die fachlich-technische Aufbereitung Ihrer FuE-Vorhaben für das BSFZ-Bescheinigungsverfahren. Nach Mandatserteilung erfolgt eine strukturierte Datenerhebung zu Ihren Projekten. Die aufbereiteten Antragsunterlagen werden Ihnen zur Prüfung und Freigabe bereitgestellt. Die Einreichung beim BSFZ erfolgt durch Sie als Auftraggeber über das BSFZ-Webportal.

Schon gewusst?
Um die steuerliche Forschungszulage zu erhalten, müssen Sie nicht forschen.
Produkt- und Prozessentwicklungen werden auch gefördert!

Förderfähige Komponenten

im Bereich Forschung und Entwicklung

Grundlagen
Forschung

Dies ist die Art von Forschung, die durchgeführt wird, um mehr Wissen und ein besseres Verständnis von den grundlegenden Aspekten der Welt zu gewinnen. Das Hauptziel ist nicht unbedingt die unmittelbare kommerzielle Anwendung, sondern eher die Erweiterung des Wissens. Diese Art von Forschung ist oft theoretisch und experimentell und kann in Bereichen wie Physik, Chemie, Biologie sowieso anderen Wissenschaften durchgeführt werden.

Industrielle
Forschung

Industrielle Forschung beinhaltet die gezielte Anwendung von Grundlagenforschung, um spezifische technologische Ziele zu erreichen. Im Gegensatz zur Grundlagenforschung ist das Hauptziel der industriellen Forschung oft die Schaffung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen oder die Verbesserung bestehender. Sie kann beispielsweise die Entwicklung neuer Materialien, Prozesse oder Geräte beinhalten.

Experimentelle
Entwicklung

Experimentelle Entwicklung umfasst die Anwendung von Wissen und Fähigkeiten, um neue oder verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu planen und zu produzieren. Dies kann Prototyping, Testen, Demonstrationen und andere Aktivitäten beinhalten, die zur technischen und kommerziellen Machbarkeit von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen beitragen.

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